Die Kosten trägt der Bürger, um den es geht (also "der Beteiligte")!
Es kann also passieren, dass eine "fremde Person" eine rechtliche Betreuung anregt, das Gericht das Verfahren eröffnet, eine rechtliche Betreuung nicht eingerichtet wird und der beteiligte Bürger die (nicht kleine) Rechnung bezahlen muss !
Die Kosten für Gericht und Gutachter liegen fest (
JVEG).
Der Gutachter bekommt einen Stundensatz von 60 €, wenn es um die Einrichtung einer Betreuung geht; bei Gutachten zur Frage der Fortsetzung oder Erweiterung einer Betreuung ist der Stundensatz 50 € (wie viel kostet ein Handwerker pro Stunde?!).
In der Regel beläuft sich die Rechnung für das medizinische Gutachten auf 250 bis 300 € .
Hat der beteiligte Bürger nicht das Geld zum Begleichen obiger Rechnung, kann auf Antrag und richterlichen Beschluss die Staatskasse die Kosten übernehmen.