Asklepios, der griechische Gott der Ärtze
Der zuständige Richter bestimmt den Gutachter.
Je nach konkreter Fragestellung wird er Gutachter mit speziellen Qualifikationen für den speziellen Einzelfall auswählen.

In der Regel wird ein Arzt mit psychiatrischer Qualifikation oder langjähriger psychiatrischer Erfahrung beauftragt.
Asklepiusheiligtum in Epidauros