Asklepios, der griechische Gott der Ärtze
Die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung ist ein richterlicher Beschluss, gegen den der betroffene Bürger form- und fristgerecht (Begründung nicht vergessen!) bei seinem zuständigen Amtsgericht Einspruch erheben kann. Dieser wird dann auf der nächsthöheren Gerichtsebene, dem Landgericht, verhandelt.
Beispiel: örtlich zuständiges Amtsgericht ist Minden, das zuständige Landgericht ist in Bielefeld.
Epidauros