
Aufgrund der demographischen Situation in der Bundesrepublik ist die häufigste Diagnose, weswegen eine rechtliche Betreuung eingerichtet wird, die Demenzerkrankung. Die Häufigkeit der Demenz nimmt mit dem Alter zu.
Infolge von Hirnverletzungen, zum Beispiel nach einem schweren Autounfall, kann die Hirnfunktion für einige Zeit erheblich eingeschränkt sein. Dann wäre eine zeitlich begrenzte Betreuung notwendig.
Es gibt angeborene geistige Behinderung. Hier ist frühzeitig eine rechtliche Betreuung notwendig, um zum Beispiel die Aufnahme in einer Werkstatt für Behinderte zu ermöglichen.
Bei Alkoholsuchterkrankungen kann es zu bleibenden psychischen Defiziten kommen. Das gleiche gilt für Drogensuchtkranke, die nach entsprechender jahrelanger Karriere häufig bleibende Hirnschäden haben.
Chronisch psychisch Kranke, hier sind insbesondere die Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis zu nennen, sind häufig bei schweren Krankheitsverlauf auch nicht mehr in der Lage sich um ihre eigenen Angelegenheiten zu kümmern.
Für den Gutachter ist es eine besondere Herausforderung zwischen den Defiziten zu unterscheiden, die z.B. durch eine Medikation oder eine akute Erkrankung zum Zeitpunkt der Begutachtung vorliegen und den Defiziten, die für eine längere Zeit oder auf Dauer bestehen. Als Beispiel sei hier genannt, dass nach Hirn- Operationen in der Regel eine über Wochen bis Monate dauernden Phase der Verwirrtheit auftritt. Die Prognose ist aber, insbesondere bei jüngeren Menschen, gut.
Als anderes Beispiel sei genannt, dass eine Schilddrüsenunterfunktion die Symptomatik einer schweren chronischen Depression nachahmen kann. Auch hier ist es wichtig dies zu erkennen, denn bei einer Schilddrüsenunterfunktion würde durch die entsprechende medikamentöse Gabe von Schilddrüsenhormonen es zu einer raschen psychischen Aufklarung kommen.
Besonders schwierig ist die Wertung psychischer Defizite bei Personen, die Psychopharmaka einnehmen. Mit Psychopharmaka kann man jede Person "aus dem Verkehr ziehen" - dies sollte aber nicht geschehen.