Wenn Amtsgerichte prüfen, ob eine rechtliche Betreuung notwendig ist, brauchen sie in diesem Verfahren auch ein ärztliches Gutachten. Seit 1993 erstelle ich diese Gutachten. Sowohl Angehörige als auch Beteiligte fragen mich immer wieder nach dem Inhalt des Gutachtens.
Hierzu finden Sie auf diesen Seiten nähere Informationen. Interessenten, die sich grundsätzlich für diese Art Gutachten interessieren, sind gleichfalls herzlich willkommen.